Aktuelle informationen

Sommer 2021

Stand: 15.09.2021 - 15:00 Uhr

Bikesommer 2021

Österreich | Tirol 

Seit 19. Mai 2021 haben die Gastronomie- sowie Beherbergungsbetriebe also auch Kunst-, Kultur-, Thermen-, Wellness- oder Vergnügungsangebote in Österreich und somit auch bei uns in Nauders wieder für Sie geöffnet. Seit 01. Juli 2021 sind zudem weitere weitreichende Erleichterungen in Bezug auf die Covid-19 Maßnahmen in Kraft getreten und einer sicheren und guten Sommersaison bei uns in Nauders am Reschenpass steht somit nichts mehr im Wege.

Da die Gesundheit und Sicherheit aller Einheimischen, Mitarbeitern und Gästen an erster Stelle steht, haben wir alle möglichen Vorbereitungen und Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Wiedersehen zu ermöglichen. Über die aktuellen Entwicklungen und Vorkehrungen halten wir sie am Laufenden.

Südtirol (I)

 

Südtirol ist weiße Zone - Genießen Sie wieder weitläufige Almen, einsame Gipfel, versteckte Kraftplätze, einzigartiges Essen und frische Luft. In Südtirol können Sie einen sicheren Urlaub verbringen.

Die aktuellen Bestimmungen zur Einreise, Rückreise und den Maßnahmen finden Sie hier. 
Seit 1. Juli gilt in Europa das Digitale COVID-Zertifikat der EU (Green Pass).
Mit dem 6. August gibt es Erweiterungen bei der Notwengidkeit des Green Pass in Südtirol für Aktivitäten und Dienstleistungen. Genaueres finden Sie unter "Sicherheitsmaßnahmen in Südtirol" oder hier.

Sicherheitsmaßnahmen in Südtirol (I)

Ab Freitag, 6. August 2021 wird der Green Pass für den Zutritt zu folgenden Dienstleistungen und Tätigkeiten benötigt:

  • Konsumation von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen, an den Tischen sitzend  
  • Hallenschwimmbädern, Schwimmzentren, Fitnessräume, Mannschaftssport, Wellnessanlagen in geschlossenen Räumen, auch in jenen von Beherbergungsbetrieben
  • Öffentliche Veranstaltungen, Events und Wettkämpfen
  • Museen, andere Kulturstätten und Ausstellungen
  • Messen, Konferenzen und Kongressen
  • Thermalanlagen, Themenparks und Vergnügungsparks
  • Kulturzentren, Sozialzentren, in geschlossenen Räumen

Einreisebestimmungen & Grenzsituation

Italien | Südtirol

Die Grenzen sind offen und nach folgenden kurzen Schritten bei der Einreise kann Ihr Urlaub in Südtirol/Italien beginnen:

  • Green Pass
  • Europäisches digitales Passagier-Lokalisierungsformular (dPLF)

Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen in Österreich

Grundsätzlich gilt für den Zutritt von Gastronomiebetrieben die "3-G-Regel", somit haben alle Gäste Zutritt, welche geimpft, genesen oder getestet sind.

  • Gültiges negatives Testergebnis oder ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Covid-19 Erkrankung
  • Keine Maskenpflicht für Gäste und Mitarbeiter/innen
  • Konsumation von Speisen ist auch im Stehen wieder möglich
  • Die Nachtgastronomie darf wieder öffnen. Die Sperrstunden werden aufgehoben.
  • Für den Zutritt für die Nachtgastronomie gilt die 2-G Regel - somit ist der Zutritt nur für geimpfte Personen bzw. Personen mit einem gültigen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) möglich
  • Keine Beschränkungen der Personenzahl pro Quadratmeter in der allgemeinen Gastronomie
  • Kontaktbeschränkungen und Abstandregeln entfallen
  • Kontaktnachverfolgung/Registrierung wird bis zum 22.07.21 durchgeführt
  • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der Nachweispflicht "3-G-Regel" ausgenommen

Alle detaillierten Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen finden Sie zudem unter www.sichere-gastfreundschaft.at.

Grundsätzlich gilt für den Zurtritt von Beherbergungsbetrieben die "3-G-Regel", somit haben alle Gäste Zutritt, welche geimpft, genesen oder getestet sind.

  • Zutritt für geimpfte, genesene oder getestete Personen
  • Ein Eintrittstest für den gesamten Aufenthalt bei der Anreise für die reine Beherbergung (ohne Gastronomie oder Dienstleistungen) notwendig
  • Für Beherbergungsbetriebe mit Verpflegung (Frühstück/ andere Mahlzeiten) oder Dienstleistungen (z.B. Wellness) sind weitere Folgetestungen notwendig. Hier gelten die Regelungen für Gastronomiebetriebe.
  • Keine Maskenpflicht für Gäste und Mitarbeiter/innen
  • Konsumation von Speisen ist auch im Stehen wieder möglich
  • Keine Beschränkungen der Personenzahl pro Quadratmeter
  • Kontaktbeschränkungen und Abstandregeln entfallen
  • Kontaktnachverfolgung/Registrierung wird bis zum 22.07.21 durchgeführt
  • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der Nachweispflicht "3-G-Regel" ausgenommen

Alle detaillierten Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen finden Sie zudem unter www.sichere-gastfreundschaft.at.

  • Negativer PCR- Test (Gültigkeit: 3 Tage)
  • Negativer Antigentest aus Teststraße, Apotheke, etc. (Gültigkeit: 1 Tage)
  • NEU: Antigentests zur Eigenanwendung (digital), in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst (Gültigkeit: 1 Tag) = „Vorarlberger Modell“
  • NEU: Auch Selbsttests vor Ort werden einen Zutritt ermöglichen. Dieser Test gilt allerdings nur für diesen einen Besuch und nur in der Betriebsstätte.
  • NEU: Für Kinder werden auch Schultest als Eintrittstest gelten.
    Die Verpflichtung zur Vorlage eines Testnachweises im Sinne der COVID-19-Öffnungsverordnung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr (und für Kinder, die eine Primarschule besuchen).

 

Selbsttests (Antigentests zur Eigenanwendung) stehen in Österreich in den Beherbergungsbetrieben kostenlos für alle Gäste zur Verfügung! Das Testangebot der Teststraßen bzw. Screeningstraßen steht allen Gästen zur Verfügung, Tests bei Ärzten bzw. Apotheken stehen nur der österr. Bevölkerung kostenlos zur Verfügung.

  • Keine Testpflicht für Take Away oder Lieferanten
  • Impfung kann mittels Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck nachgewiesen werden (Von der Testpflicht ausgenommen sind geimpfte Personen ab der 2. Teilimpfung bzw. Janssen/Johnson & Johnson ab dem 22. Tag nach dem Impftermin als auch bei Genesenen ab dem Impftermin)
  • Genesung kann mittels Absonderungsbescheid, Antikörpertest etc. nachgewiesen werden

Um die Gastronomie- und Freizeitmöglichkeiten in Tirol bzw. Veranstaltungen zu besuchen, gibt es für Personen, welche nicht geimpft oder genesen sind, die Möglichkeit sich täglich - am besten im Rahmen der Morgenroutine kostenlos selbst auf COVID-19 zu testen. Das Ergebnis liegt bereits nach wenigen Minuten vor und wird anschließen auf die Plattform www.selbsttest.tirol hochgeladen. Die zugesandte Testbestätigung (per SMS oder E-Mail) gilt in Tirol für 24 Stunden als Zutrittsberechtigung. 
Die Selbsttest erhalten alle Übernachtungsgäste täglich kostenlos von ihrem Gastegeber. (Selbsttest sind nicht für den Grenzübertritt gültig)

Um die Gastronomie- und Freizeitmöglichkeiten in Tirol bzw. Veranstaltungen zu besuchen, gibt es für Personen, welche nicht geimpft oder genesen sind, die Möglichkeit sich in einer der mehr als 40 Teststraßen des Landes Tirol kostenlos auf COVID-19 testen zu lassen. Die zugesandte Testbestätigung per SMS bzw. per Mail gilt für 24 Stunden als Zutrittsberechtigung. Die Anmeldung ist unter tiroltestet.leitstelle.tirol möglich. Eine Übersicht über die Testraßen finden Sie hier.

Öffnung der Grenzen & Einreisebestimmungen für Österreich

Seit Mittwoch, 19.05.21 gilt die neue Einreiseverordung und es entfällt somit bei zahlreichen Ländern wie z.B. Deutschland, Schweiz, Italien, ect. bei der Einreise nach Österreich die Qurantänepflicht. Für die Einreise gilt ab 19.05.2021 die 3-G-Regel.
Österreich orientiert sich dabei künftig an die ECDC-Karte für Risikogebiete.

Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Freie Einreise für grün/gelb/orange eingestufte Gebiete
  • Keine Quarantäne, wenn Personen getestet, genesen oder geimpft sind für rot eingestufte Gebiete
  • Einreise nur für Getestete, Genesene oder Geimpfte und Quarantäne (Freitesten nach 5 Tagen) für dunkelrot eingestufte Gebiete

Dies bedeutet, dass die Einreise aus Ländern mit einer 14-Tage-Inzidenz von unter 500 (entspricht einer 7-Tage-Inzidenz von 250) die kein Virusmutationsgebiet sind, ohne Quarantäne möglich sein wird.

Gültigkeitsdauer der negativen Tests:

  • PCR-Test 72 Stunden
  • Antigen-Test 24 Stunden

Die Verpflichtung zur Vorlage eines Testnachweises im Sinne der COVID-19-Öffnungsverordnung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr (und für Kinder, die eine Primarschule besuchen).

  • Impfung kann mittels Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck nachgewiesen werden (Von der Testpflicht ausgenommen sind geimpfte Personen ab der 2. Teilimpfung bzw. Janssen/Johnson & Johnson ab dem 22. Tag nach dem Impftermin als auch bei Genesenen ab dem Impftermin)
  • Genesung kann mittels Absonderungsbescheid, Antikörpertest etc. nachgewiesen werden

Zudem ist für alle nach Österreich einreisenden Gäste ist ein ausgefülltes Einreiseformular (Pre-Travel Clearance) verpflichtend.
HIER finden Sie detaillierte Informationen sowie das elektronische oder analoge Formular.
Dieses Formular kann frühestens 72 Stunden vor der Einreise nach Österreich ausgefüllt werden.

Hier finden Sie zudem die aktuell geltenden Einreisebeschränkungen bei der Einreise nach Österreich.

Bei der Rückreise z. B. nach Deutschland, Schweiz und Italien besteht aktuell keine Quarantänepflicht.
Informationen zur Ein- bzw. Rückreise aus den verschiedenen Ländern finden Sie hier.

Für die Rückreise in Ihr Heimatland bitten wir Sie sich vorab über die geltenden Vorschriften im jeweiligen Land zu informieren.

Informationen zur Maskenpflicht in Österreich

Für alle Personen, auch geimpfte, genesene oder getestete Personen besteht in öffentlichen Innenräumen in Österreich eine Maskenplficht. 

In diesen Bereichen besteht aktuell eine Mund-Nasenschutz Pflicht:

  • in Seilbahnen (Gondelbahnen) und öffentlichen Verkehrsmitteln
  • in Supermärkten, Geschäften und Dienstleistungbetrieben des täglichen Bedarfs
  • in den Infobüros


Die Maskenpflicht gilt zudem auch in bestimmten Außenbereichen wie z.B. Anstehbereiche bei Seilbahnen usw. bei welchen es zu Personenansammlungen kommen kann.

  • Für ungeimpfte, nicht genesene Personen ist das Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Handel, den Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie Kultureinrichtungen (Museen, Bibliotheken, Theaters, Kinos, etc.) verpflichtend.

Die Mund-Nasen-Schutzpflicht besteht für alle Personen und für Kinder ab 6 Jahren.

Personen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann sind von der FFP2-Masken-Pflicht ausgenommen. Diese Personen dürfen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn dieser bis zu den Ohren und deutlich unter das Kinn reicht. Kann das nicht zugemutet werden, gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht nicht.

Öffnungszeiten Bergbahnen & Trails

Bergbahnen & Trails in Nauders am Reschenpass | AT

  • Mutzkopfsessellift - Wochenendbetrieb 13. bis 16.05.2021, ab 22.05.21 - 10.10.21 täglich geöffnet, Wochenendbetrieb bei Schönwetter – 16./17. und 23./24.10.2021*
  • ab 21.05.2021 täglich geöffnet - Bergkastelbahn + Trails am Bergkastel*
  • ab 26.06.2021 täglich geöffnet - Zirmbahn + Zimrtrail*

* die voraussichtlich geplanten Öffnungszeiten/Saisonstart sind abhängig von der Entwicklung der aktuellen Lage, der Verordnungen & Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung sowie der allgemeinen Grenzsituation

Änderungen vorbehalten!

Bergbahnen & Trails in Südtirol | IT

  • ab 21.05.2021 täglich geöffnet - Schönebenbahn & Haideralmbahn + Trails rund um Schöneben und der Haideralm

* die voraussichtlich geplanten Öffnungszeiten/Saisonstart sind abhängig von der Entwicklung der aktuellen Lage, der Verordnungen & Maßnahmen der italienischen Regierung sowie der allgemeinen Grenzsituation

Änderungen vorbehalten!

Informationen zur Maskenplicht in den Bergbahnen

Österreich | Tirol

Das Tragen von einem Mund-Nasen-Schutz in Gondeln ist verpflichtend und gilt somit auch für den Betrieb im Seilbahncenter Nauders (ausgenommen Kassenbereich) bzw. für die Benützung der Gondelbahn Bergkastel verpflichtend.

Italien | Südtirol

Öffentliche Verkehrsmittel und Seilbahnanlagen verkehren mit einer Kapazität von 80%. Das Tragen einer chirurgischen Maske (oder gleichwertige) bei Inanspruchnahme ist für Personen ab 6 Jahren Pflicht. Sessellifte und offene Kabinenbahnen können mit 100%iger Kapazität genutzt werden.

Sicher unterwegs mit den Sommerbahnen

Testmöglichkeiten (Ärzte & Teststraßen)

Tirol

  • Teststation Tirol Blue Mountain | Nauders*
    Montag, Mittwoch, Freitag & Sonntag von 18.00 - 19.00 Uhr 
    Dienstag, Donnerstag & Samstag von 08.00 - 10.00 Uhr
    im VAZ - Veranstaltungszentrum Nauders (kostenlos für alle Gäste und Einheimische)
    Anmeldung unter https://tiroltestet.leitstelle.tirol/ notwendig -> Auswahl Antigen Test -> Region Oberland -> Screening Zentrum Nauders
  • Dr. Benjamin Huber | Pfunds
    21.05., 23.05, 25. - 28.05. & 30.05.21 von 18.00 - 18.45 Uhr
  • Screeningstraße Zams*
    Montag bis Freitag: 07.00 - 16.00 Uhr/ Samstag, Sonntag & Feiertage: 08.00 - 16.00 Uhr
    Auweg Areal Holzlagerplatz | Zams
  • Screeningstraße Imst*
    Montag bis Freitag: 07.00 - 16.00 Uhr/ Samstag, Sonntag & Feiertage: 08.00 - 16.00 Uhr
    Schwimmbadweg 20 auf dem Schwimmbadparkplatz | Imst
  • MedAlp Mils bei Imst*
    Montag - Freitag: 07.00 - 17.00 Uhr/ Samstag & Sonntag: 08.00 - 14.00 Uhr
    MedAlp Platz 1 | Imst

 

Selbsttest sind in allen Beherbergungsbetrieben in Österreich kostenlos für Gäste verfügbar. Das Testangebot der Teststraßen bzw. Screeningstraßen steht allen Gästen zur Verfügung. Tests bei Ärzten bzw. Apotheken stehen der österr. Bevölkerung kostenlos zur Verfügung.
Alle Testmöglichkeiten finden Sie unter www.tiroltestet.at

*kostenloses Testangebot für Gäste

Südtirol

  • Teststation in der Gemeinde Mals
    Öffnungszeiten
    Mittwoch: 14:00-16:00 Uhr
    Freitag: 12:00-14:00 Uhr
    Sonntag: 09:00-11:00 Uhr

    Weitere Infos finden Sie hier.
  • Stefan Dr. Waldner
    Claudia Augusta Str. 2
    Graun im Vinschgau

Alle weiteren Testmöglichkeiten in Südtirol.

Welche Maßnahmen treffen wir?

Allgemeine Information und Organisation

Entsprechende Beschilderungen und Hinweistafeln weisen Sie bei den Zugängen der Beförderungsanlagen, den Bergrestaurants der Bergbahnen Nauders & der Schöneben AG auf unsere Covid-19 Richtlinien hin. Zudem informieren wir Sie regelmäßig und mehrsprachig mittels entsprechender Durchsagen in den Zugangsbereichen der Gondelbahnen und den Ticketverkaufstellen.

Die Anstehbereiche werden wir unabhängig von den aktuellen rechtlichen Vorgaben technisch so organisieren, dass eng zusammenstehende Personengruppen möglichst vermieden werden.

Bei unseren Seilbahnanlagen und in den Bergrestaurants der Bergbahnen Nauders & Schöneben AG haben wir für Sie ausreichend Hand-Desinfektionsmöglichkeiten installiert.

Die Möglichkeit der Gästeregistrierung über den myVisitPass der Firma Feratel, welche in der Region Nauders am Reschenpass für alle Betriebe zur Verfügung gestellt wird, schaffen wir eine einfache und sichere Möglichkeit das Coronavirus einzudämmen. Für Restaurants in Tirol ist die Gästeregistrierung aktuell verpflichtend damit mögliche Kontaktpersonen von der Behörde nachverfolgt und kontaktiert werden können. Weitere Betriebe wie Geschäfte, Bergbahnen ect. haben die Möglichkeit die Gästergistrierung freiwillig durchzuführen. Alle detaillierte Informationen zum myVisitPass der Region Nauders am Reschenpass haben wir für Sie zusammengefasst.

Bergbahnen

Alle Gondelbahnen werden von uns mehrmals täglich desinfiziert.

Bei der Desinfizierung der Bergkastelseilbahn wird zudem mit speziellen Kaltvernebelungsgeräten ein langanhaltender, schwebfähiger Tröpfchennebel ausgebracht. Innerhalb einer Minute werden dadurch 99,99% der Viren, Bakterien und Sporen an den behandelten Oberflächen eliminiert. Der Wirkstoff hinterlässt keine Reste nach Gebrauch, ist biologisch zu 100% abbaubar, ungiftig, ph-neutral sowie haut- und augenfreundlich.

Im Sportshop Seilbahncenter Nauders, den Depotbereichen, den Erste-Hilfe-Stationen / Medical-Port, aber auch beispielsweise bei den WC-Anlagen und Aufzugskabinen, werden ebenfalls täglich Oberflächen-/ Raumluft-desinfektionsmaßnahmen durchgeführt. Auch hierfür setzen wir auf eine Desinfektion mittels der erwähnten ULV-Kaltverneblungsmaschinen.

Um Ihnen neben dem gewohnten Komfort bei der Berförderung mit der Bergkastel Gondelbahn, Schöneben- und Haideralmbahn auch größtmögliche Sicherheit zu bieten, haben Sie im kommenden Sommer die Möglichkeit unsere "Bergkastel 6er-Gondelbahn", "Schöneben 6er-Gondelbahn" & "Haideralm 6er-Gondelbahn" mit einer Maximalbelegung von 3 Personen (50% der Kapazität) bei haushaltsfremden Gruppen zu nutzen. 

Unsere Mitarbeiter/innen

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bergbahnen Nauders, Berggenuss Restaurants Nauders, Schöneben AG, usw. werden vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit auf Covid-19 getestet. Bei jenen, die im Kundenkontakt stehen, erfolgen anlassbezogene Folgetestungen, wobei eine laufende Testmöglichkeit besteht.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Gästekontakt (Gastronomie-, Seilbahn- und Rettungsbereich) sind angewiesen, einen MNS bzw. in den dafür vorgeschriebenen Bereichen eine FFP2-Maske zu tragen. 

Der Tourismusverband Tiroler Oberland, die Nauderer Bergbahnen und die Schöneben AG, sowie bereits weitere Betriebe haben geschulte Corona-Beauftragte, die darauf achten die aktuellen Vorschriften laufend und umgehend umzusetzen.
Personen mit gesundheitlichen Beschwerden können sich jederzeit an die Bediensteten der Seilbahngesellschaften wenden. Wir verfügen über mehrere geschulte Corona-Beauftragte.

Berggenussrestaurants in Nauders am Reschenpass & Bergrestaurants Schöneben und Haideralm

In den Bergrestaurants achten wir auf die behördlich angeordneten Mindestabstände der Tische und Sitzmöglichkeiten. Darüber hinaus haben wir neue Abtrennungen in den Sitzbereichen angebracht und die Hygienemaßnahmen in den Free-Flow-Bereichen adaptiert und ausgebaut.

Um die Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes zu gewährleisten, werden wir – abhängig von der Auslastung – auch die Zutritte zu unseren Gastronomiebetrieben am Berg limitieren.

Alle unsere Speise-/ Getränkekarten können per QR-Code direkt in den Bergrestaurants bzw. teilweise auch in den Seilbahnkabinen der Zubringeranlagen als auch online abgerufen werden.

Die Nauderer Bergbahnen AG sowie die Schöneben AG intensivieren gezielt eine Vielzahl von Reinigungstätigkeiten. Dies gilt beispielsweise für die Reinigung bzw. Desinfektion der Tische / Bergrestaurants sowie für Handläufe, Türgriffe und Sanitäranlagen. Die Intervalle der Filterreinigung in Lüftungsanlagen haben wir ebenfalls verkürzt.

Über den "Sitzfix" können Sie sich vorab online in den Berggenussrestaurants Nauders Ihren Tisch resverieren - ein Sitzplatz ist Ihnen somit garantiert. Weitere Informationen zum Sitzfix finde Sie unter sitzfix.nauders.com.

Für ein sicheres Mit- und Füreinander im Urlaub am Reschenpass - das können Sie tun!

  • Bitte führen Sie immer einen Mund-Nasen-Schutz/FFP2-Maske mit. Wenn der vorgeschriebene Mindestabstand gegenüber anderen Personen nicht eingehalten werden kann, verwenden Sie diese.
  • Zu fremden Personen bitte ausreichend Abstand halten.
  • Während der Fahrt gegebenenfalls die Seilbahnkabinen gut durchlüften.
  • Desinfektionsmittelspender stehen in den Seilbahnstationen und Bergrestaurants zur Verfügung. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln und waschen Sie regelmäßig Ihre Hände.
  • Bitte befolgen Sie die Verhaltensempfehlungen und auch die Anweisungen unserer diensthabenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere auch in Bezug auf die geltenden Hygienebestimmungen.
  • Wenn möglich machen Sie von der bargeldlosen bzw. kontaktlosen Bezahlung Gebrauch.
  • Schützen Sie Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit Ihrer Mitmenschen und zeigen Sie Eigenverantwortung. Empfehlung: offizielle „Stopp Corona“ App des Österreichischen Roten Kreuz.

Online Reservierungen

Um Stausituationen beim Check-In / Check-Out oder im Restaurantbereich zu vermeiden reservieren Sie wenn möglich im Vorfeld direkt beim jeweiligen Betrieb. Halten Sie sich zudem an die Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bezahlen Sie wenn möglich bargeldlos bzw. kontaktlos.

Reiseversicherung

Wir empfehlen für die kommende Sommersaison im Vorhinein den Abschluss einer Reiseversicherung. Zum Beispiel bei der europäischen Reiseversicherung.

Häufig gestellte Fragen

Laut derzeitigem Stand gelten neben den herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz-Masken auch Multifunktionstücher, Skimasken, Bandanas, Buffs, Schlauchschals, etc. als Mund-Nasen-Schutz. Wichtig ist, dass der Mund und die Nase komplett bedeckt sind und so das Verbreiten von Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen vermieden wird.
In den dafür vorgeschriebenen Bereichen gilt eine FFP2- Maskenpflicht.

Achten Sie auch beim Ein- und Ausstieg stets auf den Mindestabstand von 1 Meter zu haushaltsfremden Personen.
Tragen Sie während der gesamten Gondelfahrt einen Mund-Nasenschutz und sorgen Sie für Duchlüftung während der Fahrt, wenn Sie sich die Gondelkabine/den Sessellift mit haushaltsfremden Personen teilen.
Lassesn Sie Ihre gebrauchte Schutzmaske oder Tschentücher nicht in den Seilbahnkabinen zurück und entsorgen Sie diese bitte ordnungsgemäß in den Stationsbereichen.

Wenn Sie Symptome aufweisen, die auf eine mögliche COVID-19 Infektion hinweisen könnten (Fieber, Husten, Halsschmerzen, Geschmacks-/Geruchsverlust, ...), bleiben Sie bitte in Ihrer Unterkunft und kontaktieren Sie umgehend die Rezeption Ihres Beherbergungsbetriebes oder einen Arzt bzw. die österreichische Gesundheits-Hotline 1450 (0-24 Uhr erreichbar) bzw. in Italien/Südtirol  rufen Sie die Telefonnummer +39 1500 an, um die weitere Vorgangsweise abzuklären.

Allgemeine Informationen zum Coronavirus in Tirol & Südtirol, Einreisebestimmungen, Richtlinien für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe usw.

Bitte beachten Sie, dass alle Vorschriften, Maßnahmen & Auflockerungen immer von der östrreichweiten bzw. italienweiten Entwicklung der Infektionszahlen abhängen!
Wir sind jedoch zuversichtlich, dass wir alle gemeinsam gestärkt aus dieser Krise kommen und freuen uns schon mit Ihnen die 3-Länder Enduro Trails rund um den Reschenpass erleben zu dürfen.

 

Bis bald - und bleiben Sie gesund!

 

Änderungen vorbehalten!